Hausratversicherung

In Ihrem Zuhause stecken mehr Werte als Sie denken. In die Ausstattung und Einrichtung der eigenen vier Wände investieren Sie nicht nur Ideen, sondern auch viel Geld: Kleidung, Geschirr, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Fernseher, Stereoanlage und vieles mehr. Doch mit einem Schlag kann Ihr gesamter Hausrat vernichtet werden; beispielsweise wenn Unbekannte in Ihre Wohnung einbrechen, wenn Leitungswasser in Ihre Wohnung eindringt oder ein Feuer Ihre Wohnung verwüstet. Wenn Sie dann alles neu kaufen müssen, wird es richtig teuer.

Unsere Lösung

Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Beraubung
  • Vandalismus nach einem Einbruch

an Ihrem Hausrat (z.B. Möbel, Kleidung, Geschirr oder Wertsachen) verursacht werden können. Auf Wunsch können Sie Ihre Fahrräder gegen Diebstahl mitversichern - gegen einen geringen Mehrbeitrag. Gleiches gilt für das Elementarschadenrisiko (mit Selbstbeteiligung).

Im Schadenfall haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen

  • Bei zerstörtem oder gestohlenem Hausrat ersetzt Ihnen die Versicherung den Neuwert und ermöglicht Ihnen damit die Neuanschaffung Ihrer Einrichtung
  • Bei beschädigtem Hausrat übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten und ersetzt Ihnen eine eventuelle Wertminderung
  • Außerdem ersetzt Ihnen die Versicherung die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie z.B. Aufräumungs- oder Hotelkosten

Elementarschäden

Aufgrund des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen einstellen. Starkregen, Hochwasser oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jede Region kann hiervon betroffen sein, denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.

Sie können sich zwar nicht vor den genannten Schäden schützen aber der Einschluss des Elementarschadenrisikos in Ihre Hausratversicherung bietet Ihnen zumindest Schutz vor den finanziellen Folgen.

Hinweis

Neben der „normalen“ Hausrateversicherung, gibt es auch einige Besonderheiten zu beachten:

  • bei Wohngemeinschaften
  • gehobenem Hausrat
  • Kunst
  • Ferienwohnungen
  • Studentenwohnungen
  • Dienstliche Zweitwohnungen

Diese Besonderheiten erklären wir Ihnen gern näher in einem persönlichen Gespräch.

Glasversicherung

Scherben bringen Glück...

Zu diesem leicht daher gesagten Spruch gibt es sicherlich geteilte Meinungen – was einem die Scherben aber in jedem Fall bescheren ist ein finanzieller Schaden. Ein Schuss, ein Schrei, das Fenster ist entzwei - wenn Kinder Fußball spielen geht schnell eine Scheibe zu Bruch. Ein unaufmerksamer Moment beim Kochen und schon ist es passiert - der schwere Edelstahltopf fällt auf das teure Cerankochfeld und es zerspringt.

Unsere Lösung

Die Glasversicherung sorgt dafür, dass Sie sich eine zeitnahe Reparatur auch leisten können. Unterschieden wird hier zwischen der Gebäude- und Mobiliarverglasung

Gebäudeverglasungen

Glasscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, Balkonen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen

Mobiliarverglasungen

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie lose abnehmbare und aufliegende Glasplatten, Aquarien und Terrarien

Hinweis

Cerankochfelder sind nicht immer automatisch Gegenstand der Glasversicherung. Bei einigen Gesellschaften müssen diese explizit eingeschlossen werden.

Im Schadenfall haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen

  • Materialkosten (Ersatz der Glasscheibe)
  • Reparaturkosten der Handwerker
  • Notverglasungen
  • Auf- und Abbau eventuell erforderlicher Gerüste
  • Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (beispielsweise ein Fenstergitter als Einbruchschutz)
  • Entsorgungskosten

Hinweis

Glasschäden in Mietwohnungen. Die Privathaftpflichtversicherung umfasst in der Regel auch Mietsachschäden. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden an Verglasungen, gegen die sich der Mieter mit einer Glasversicherung absichern kann.

Noch Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns.